Dies und Das von den Kuhs in Irland

Wed., 23. April 2008

Stasi 2.0: Geplante Befugnisse des BKA-Gesetzesentwurfs in leicht verständlicher Form

Filed under: Allgemein

Auf der Internetseite Daten-Speicherung.de wurde eine extensive Liste veröffentlicht, die die geplanten Befugnisse des BKA laut aktuellem Gesetzesentwurf im Klartext und leicht verständlich auflistet.

Die Befugnisse des BKA laut aktuellem Entwurf:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    • der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    • der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    • Foto der Person aufnehmen,
    • Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    • äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    • Messungen an der Person vornehmen,
    • die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    • langfristige Observation von Personen
    • geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    • sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    • Beamte (verdeckte Ermittler) und Privatpersonen (Vertrauenspersonen) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren (IMSI-Catcher)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für “Zufallsfunde”. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den geplanten Maßnahmen geschützt sind Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, sofern sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher von auszugehenden Gefahren sind.

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