Zum Thema Überwachungsstaat
http://www.schnüffel-schäuble.de/
>> Es ist klar, dass Schäuble mit seinen “öffentlichen Provokationen und Tabubrüchen” rund um den Umgang mit “Gefährdern” und zur Unschuldsvermutung “ein klares politisches Ziel” verfolge. Der rechtskonservative Politiker strebe “ein verändertes Bild von Bürger, Staat und Verfassung an. Wenn er davon spricht, Krieg und Frieden seien nicht mehr voneinander trennbar, vollzieht er den Übergang vom innenpolitischen Straf- und Polizeirecht hin zum militärischen Feind-Denken”.
Ziel des staatlichen Handelns sei in der Logik des militärischen Feindstrafrechts die individuelle Vernichtung des Feindes. Das Feindstrafrecht wende sich ab sowohl vom klassischen Strafrecht mit einer Verurteilung nach dem Grad der Schuld als auch vom Polizeirecht mit seiner nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestaffelten Gefahrenabwehr. Von da aus sei es nur noch ein kleiner Schritt zur Legitimierung der Folter im Ausnahmefall, zur Tötung von Terrorverdächtigen oder der Inhaftierung auf Verdacht.
“Nicht die Grundrechte sind für Schäuble Garanten der Freiheit, sondern der Staat als Beschützer vor dem Feind, der sich selbst so weit außerhalb des Rechts gestellt hat, dass er seinem Wesen nach nicht mehr Grundrechtsträger sein kann.” Verfassungsrecht und Völkerrecht würden zur Disposition gestellt, die Sicherheit erhalte Vorrang vor den Grund- und Menschenrechten. Schäuble vergesse nur zu sagen, “dass auch der Sicherheitsstaat kein Garant gegen terroristische Anschläge ist.” Vielmehr werde sich die Gesellschaft mit der realen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus noch viele Jahre auseinandersetzen müssen. <<
