Was es alles zu beachten gibt!
… ist unglaublich. Z.B. muss man sich selbst davon ueberzeugen, dass das Grundstueck, welches man sich angesehen hat, auch wirklich das gleiche ist (und die beschriebene Groesse hat) wie das, welches man kauft. Weiterhin besteht unsre Rechtsaenwaeltin auch darauf, dass wir uns versichern, dass die Baugenehmigung sich wirklich auch auf das zum Verkauf stehende Grundstueck bezieht, und zwar auch, dass die bei der Beugenehmigung eingereichten Plaene mit denen vom Landregister (Grundbuchamt) uebereinstimmt.
