Kontaktaufnahme mit unserer Rechtsberatung
Da hier Haus- und Grundstueckskauf immer ueber Rechtsanwaelte abgewickelt wird statt ueber einen Notar, haben wir einen Rechtsanwalt entsprechend beauftragt. Dem Makler haben wir unser Angebot, das Haus zu kaufen, unterbreitet, und er hat die Rechtsanwaelte beider Parteien entsprechend verstaendigt. Nun beginnt die Korrespondenz zwischen den beiden Parteien, um alle Umstaende und Bedingungen, die zu einem Vertrag fuehren, sowie alle Fragen und Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang zu klaeren.
